Allgemeine Geschäftsbedingungen und Buchungsbedingungen der Bike-Explorer

Die Arrangements auf diesem Portal vorgestellten Arrangements wurden von der Firma bike-explorer Parpan, welche die Vermittlung der Leistungen übernimmt, zusammengestellt. Es gelten folgende Vertragsbedingungen:

Zahlungsbedingungen
Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Erhalt der Reservationsbestätigung in Schweizer Franken zu bezahlen. Bezahlung mit Kreditkarte ist leider nicht möglich. Bankspesen Ihrer Bank sind vom Auftraggeber zu bezahlen. 

Preise
Die in der Reservationsbestätigung aufgeführten Preise sind verbindlich.

Annullierung der Buchung für ein Pauschalarrangement
Bei Annullation der Reservation wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– verrechnet. Diese ist nicht durch eine Annullationskostenversicherung gedeckt. Nebst dieser Bearbeitungsgebühr werden bei einer Annullation folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • bis 60 Tage vor Ankunftsdatum
    20% des Pauschalarrangements
  • 59 bis 15 Tage vor dem Ankunftsdatum
    50% des Pauschalarrangements
  • 14 bis 1 Tag(e) vor dem Ankunftsdatum
    100% der Hotelkosten (Übernachtung/Frühstück)

Eine Annullationsversicherung bieten wir nicht an. Diese kann jeder Reisende bei einer Versicherung seiner Wahl abschliessen.


Beanstandungen
Sind nachweisliche Mängel vorhanden, die nicht örtlich behoben werden können, ist die Buchungsstelle unverzüglich zu verständigen, damit alles Notwendige unternommen werden kann, um die Leistungsbeeinträchtigung zu beheben oder eine gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Falls der Feriengast seine gebuchte Unterkunft oder die ihm vorgeschlagene gleichwertige Alternative nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung. Ebenso ist in solchen Fällen jegliche Haftung ausgeschlossen.

Auf Beanstandungen oder allfällige Ansprüche wird nur nach einer Mitteilung innert 72 Stunden nach Inanspruchnahme der Dienstleistung eingegangen. Die Ansprüche sind zudem spätestens innert 10 Tagen nach Aufenthaltsende der Buchungsstelle schriftlich einzureichen, ansonsten erlischt jeder Anspruch auf Schadenersatz.

Programmänderungen und höhere Gewalt

Der Vermittler behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare Umstände dies erfordern. Soweit möglich wird versucht, gleichwertigen Ersatz anzubieten.

Hindern höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten die Leistungserbringung, so ist der Reisevermittler berechtigt, die Buchung auch entschädigungslos zu kündigen. In diesem Falle erhält der Kunde den einbezahlten Betrag zurück, verzichtet indessen auf weitere Ansprüche.

Haftung
Der Reisevermittler haftet lediglich für die ordnungsgemässe Reservation vor Ort. Er haftet jedoch nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten, die von ihm nicht beeinflusst werden können, wie: Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung sowie Einrichtungen wie Heizung, Lift etc. oder Verminderung des Mietwertes infolge Umweltschäden, vorübergehende Lärmemissionen vor Ort, z. B. Verkehrsumleitung, Baustellen etc.

Der Reisevermittler vergütet nur den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder einen allfälligen Mehraufwand, soweit es der Buchungsstelle, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

Die Firma bike-explorer Parpan haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursache zurückzuführen ist:

  1. auf Versäumnis des Kunden vor oder während der Reise;
  2. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglichen Leistung nicht beteiligt ist;
  3. auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung des Reiseveranstalters auf maximal den vereinbarten Preis für das Pauschalarrangement beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet der Reisevermittler, sofern die Schäden durch ihn oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind.

Für Schäden, die nachweislich während des Aufenthaltes vom Hotelgast verursacht werden, muss dieser vollumfänglich aufkommen. Die Hausordnungen in den jeweiligen Hotelunterkünften sind einzuhalten. Allfällige Schäden sind dem Besitzer oder dessen Vertreter vor Abreise zu melden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Parpan.