Allgemeine Geschäftsbedingungen und Buchungsbedingungen von Tour-Explorer

Die Arrangements auf diesem Portal wurden von der Firma schierle TOUR-EXPLORER, ehemals BIKE-EXPLORER mit Sitz in Parpan / Schweiz zusammengestellt. schierle TOUR-EXPLORER übernimmt ab sofort die Vermittlung und Buchung der Leistungen.
Die ganze Buchungs-Abwicklung, Rechnungsstellung und Leistungserbringung erfolgt über schierle TOUR-EXPLORER.

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Vertragsgegenstand

TOUR-EXPLORER veranstaltet für Sie Reisen.
Wir verpflichten uns:
- Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen in der TOUR-EXPLORER Homepage und anderen TOUR-EXPLORER-Publikationen von Anfang bis Ende zu organisieren,
- Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und
- alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten.

1. Vertragsabschluss
Nach Eingang Ihrer Anmeldung (Online, Telefon, Brief oder Telefax) erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per E-Mail oder Post. Damit kommt der Vertrag zwischen Ihnen und TOUR-EXPLORER zustande. Mit Ihrer Anmeldung sind Sie verpflichtet für die Vertragspflicht der von Ihnen zusätzlich angemeldeten Personen einzustehen.

Mit Ihrer Anfrage / Anmeldung bestätigen Sie, die vorliegenden AGB von TOUR-EXPLORER zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein.


2. Preise / Preisänderungen
Generell gelten die von uns online publizierten Preise. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie müssen diese Rechte bis spätesten 10 Tage nach der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung geltend machen. In diesem Fall werden Ihnen von TOUR-EXPLORER alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen zurückerstattet. Ansonsten gelten allfällige Preiserhöhungen bzw. Reiseänderungen als akzeptiert.
Gewisse Touren sind buchbar ab 2 Personen (siehe Buchungsinformationen) auch hier können Einzelpersonen die Tour buchen, jedoch ist dann mit einem Aufpreis zu rechnen.

3. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise, höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse
Sollte vor oder während der Reise eine Programmänderung vorgenommen oder annulliert werden (z.B. aufgrund der Wetterlage , unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen) oder behördliche Massnahmen), die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen TOUR-EXPLORER eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. Dasselbe gilt, wenn TOUR-EXPLORER einen Teilnehmer wegen dessen Überforderung von der Weiterreise ausschliessen muss (guided).

4. Anmeldeschluss

Für "Selfguided Touren mit Gepäcktransport":
Für kurzfristige Buchungen folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
2/3/4-tägige Tour CHF 60.-; 5/6-tägige Tour: CHF 80.-; und für eine 7 und mehr-tägige Tour CHF 90.-.
- Buchungszeitraum: Mai / Juni / September / Oktober: Buchungen bis 4 Arbeitstage* vor Reisebeginn, danach werden Bearbeitungsgebühren erhoben (Tarife siehe oben).
- Buchungszeitraum: Juli / August: Buchungen bis 7 Tage vor Reisebeginn*, danach werden Bearbeitungsgebühren erhoben (Tarife siehe oben)
- Bei Buchung von 4 oder 7 Arbeitstage vor Tourbeginn: ist nur eine Zahlung mit Kreditkarte oder Twint möglich (siehe 7.1).

5. Umbuchung

Bei Änderungen bzw. Umbuchung einer bestehenden Reservation wird eine Umbuchungs- bzw. Bearbeitungsgebühr von pauschal CHF 60.00 verrechnet.
Eine Änderung bzw. Umbuchung während der Reise wird eine Umbuchungs- bzw. Bearbeitungsgebühr von pauschal CHF 120.00 verrechnet, zuzüglich der anfallenden Kosten.

6. Beratungsgebühren für Individual-Touren

Für die individuelle Tourenberatung werden CHF 100.- pro Beratung, limitiert auf 1 Stunde, erhoben.
Die Beratungsgebühr ist unabhängig von der Buchung und Durchführung der Tour vor der Ausarbeitung im Detail (Hotel und Streckenverlauf) zu entrichten.
Bei einer Buchung werden die Gebühren gutgeschrieben.

7. Zahlungsbedingungen
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie die Rechnung für Ihr Arrangement. Ihre Anzahlung von 20% der Gesamtsumme ist innert 10 Tagen fällig. Die restlichen 80% sind 60 Tage vor Reiseantritt fällig. Sollten Sie die Rechnung erst innerhalb der 60 Tagen vor Beginn der Veranstaltung erhalten, so wird Ihre Zahlung innert 10 Tagen fällig.
Sollte die Zahlungsfrist nicht eingehalten werden Bearbeitungsgebühren gemäss Abschnitt 9 (Rücktritt des Kunden) erhoben.

Mit der Zimmerverfügbarkeitsbestätigung erhalten Sie die Rechnung per Mail als PDF. Ihre Anzahlung von 20% der Gesamtsumme ist innert 10 Tagen fällig. Die restlichen 80% sind 60 Tage vor Reiseantritt fällig. Sollten Sie die Rechnung erst innerhalb der 60 Tagen vor Beginn der Reise erhalten, so wird Ihre komplette Zahlung innert 10 Tagen fällig. Falls die Anzahlung/Zahlung nicht fristgerecht eingeht, wird die Zimmerreservation aufgehoben und es werden Bearbeitungsgebühren gemäss Abschnitt 8 erhoben. Bei erneuter Buchung muss die Zimmerverfügbarkeit erneut abgeklärt werden, dadurch sind allfällige Preis -oder Leistungsänderungen möglich. Die Art der Bezahlung kann bei der Buchung ausgewählt werden, bei kurzfristigen Buchungen (siehe Punkt 4.2) ist die Zahlung mit Kreditkarte oder Twint obligatorisch. Die Reisedokumente werden spätestens 10 Tage vor Abreise oder bei kurzfristigen Buchungen innerhalb nützlicher Frist ausgehändigt oder zugestellt.

Die Art der Bezahlung kann bei der Buchung ausgewählt werden, bei kurzfristigen Buchungen (siehe Punkt 4.2) ist die Zahlung mit Kreditkarte oder Twint obligatorisch. Bei kurzfristigen Buchungen werden neben den Bearbeitungsgebühren zusätzlich 3% Kreditkarten-Gebühren erhoben.
Die Reisedokumente werden spätestens 10 Tage vor Abreise oder bei kurzfristigen Buchungen innerhalb nützlicher Frist ausgehändigt oder zugestellt.


8. Haftung

TOUR-EXPLORER haftet für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es TOUR-EXPLORER nicht möglich war, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Höhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie für das Reisearrangement bezahlt haben. TOUR-EXPLORER haftet nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche TOUR-EXPLORER nicht einzustehen hat, und Ihre Versäumnisse zurückzuführen sind. Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von TOUR-EXPLORER auf maximal den zwei­fachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsaus­schlüsse in nationalen Gesetzen. TOUR-EXPLORER übernimmt keine Haftung bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen usw.

Hiking / Trailrunning ist naturgemäss mit einem erhöhten Risiko verbunden. Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für daraus resultierende Unfälle und/oder körperliche Schäden übernimmt TOUR-EXPLORER keine Haftung. Unsere Empfehlung: Passen Sie die Geschwindigkeit mit dem Bike oder auch die Ausrüstung während der Tour immer den äusseren Bedingungen (Wetter, Topografie, Strassen-/Wegbeschaffenheit) und Ihrem Können an. Auf den Mountainbike -und Rennvelo-Touren von TOUR-EXPLORER gilt allgemeines Helm -und Handschuh-Obligatorium.

9. Rücktritt des Kunden

Eine eventuelle Annullierung der Anmeldung muss eingeschrieben an TOUR-EXPLORER gerichtet werden.
Bei einer Annullierung erheben wir die folgenden Bearbeitungsgebühren:
Erfolgt die Annullierung >>
>> bis 30 Tage vor Reisebeginn = CHF 150.--
>> ab 29 Tage vor Reisebeginn = 30% vom Gesamtpreis
>> ab 21 Tage vor Reisebeginn = 50% vom Gesamtpreis
>> ab 14 Tage vor Reisebeginn = 75% vom Gesamtpreis
>> ab 7 Tage vor Reisebeginn oder während der Reise = 100% vom Gesamtpreis

Die Differenz zwischen Ihren bereits geleisteten Zahlungen und diesen Gebühren wird Ihnen rückvergütet. Massgeblich für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei uns.

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Sie haben die Möglichkeit über unser Versicherungspartner, direkt bei der Anmeldung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen. Die Versicherung zahlt die Unkosten, wenn z.B. jemand die Reise wegen Krankheit absagen muss. Achtung: Die Versicherungspolice muss spätestens 8 Tage nach Ausstellung der definitiven Reisebestätigung abgeschlossen werden.

10. Versicherungen
Versicherungen wie Unfall, Krankheit, Diebstahl, Haftplicht etc. sind Sache jedes einzelnen Teilnehmers. Überprüfen Sie Ihre Versicherungen auch für Leistungen im Ausland, sowie über einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit inklusive (Berg-) Rettungskosten. Mountainbiking / Hiking / Trailrunning / Rennvelo ist naturgemäss mit einem erhöhten Risiko verbunden. Es wird daher von jedem Teilnehmer ein erhöhtes Mass an Eigenverantwortung erwartet. Die Teilnahme geschieht daher auf eigene Gefahr.

11. Verjährung

Schadenersatzforderungen gegen TOUR-EXPLORER, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten  Reisearrangements folgenden Tag.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften
Für die bei Grenzübergängen erforderlichen gültigen Papiere wie Pass, Identitätskarte etc. sind Sie selbst verantwortlich. Wird Ihr Gepäck von uns über eine Grenze transportiert, so darf es nur den jeweiligen Landesbestimmungen entsprechend Waren enthalten. Falls Sie aus einem dieser Gründe die Reise abbrechen müssen oder nicht antreten können, wird dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln.

13. Gepäcktransport
Das Gepäck wird mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, durch eine Privatperson oder durch ein Distributionspartner transportiert. Wir weisen darauf hin, dass das Gepäck nicht versichert ist.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist CH-7076 Parpan GR. Es gilt Schweizerisches Recht.

Parpan; 2.1.2024